Barrierefreiheit
der NotarNow Webdesigns

Bei NotarNow ist Barrierefreiheit ein wichtiger Aspekt unserer Webentwicklung. Wir sind davon überzeugt, dass alle Menschen gleichermaßen Zugang zu digitalen Angeboten haben sollten – unabhängig von körperlichen, kognitiven oder technischen Voraussetzungen. Aus diesem Grund setzen wir konsequent auf barrierefreie Webdesigns für Notariate.

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Hintergrund zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäischen Vorgaben des European Accessibility Act in deutsches Recht um und dient dem Ziel, Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen. Das BFSG wird ab dem 28. Juni 2025 schrittweise in Kraft treten und verpflichtet Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen, ihre digitalen Dienstleistungen und Produkte barrierefrei anzubieten.

Für digitale Angebote – darunter Webseiten – gelten im Wesentlichen die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf AA-Niveau. Diese Richtlinien umfassen folgende Anforderungen:

  • Wahrnehmbarkeit (z. B. ausreichende Kontraste, Alternativtexte für Bilder)
  • Bedienbarkeit (z. B. Tastaturzugänglichkeit, klarer Fokusindikator)
  • Verständlichkeit (z. B. leicht verständliche Sprache, logische Struktur)
  • Robustheit (z. B. sauberes HTML, kompatibel mit Hilfstechnologien)

Insbesondere für Notariate ist die Barrierefreiheit Ihrer Website von großer Bedeutung, da viele Klienten digitale Kanäle nutzen, um Informationen einzuholen.

Unsere Mission

Wir möchten transparent darlegen, welche Ziele wir verfolgen, welche Arbeiten wir bereits umgesetzt haben und welche Schritte in Zukunft geplant sind, um die Barrierefreiheit unserer Webdesigns sicherzustellen. Unser Ziel ist es, den gesetzlichen Vorgaben der WCAG 2.1 AA zu entsprechen und damit auch den Anforderungen weiterer Rechtsbereiche Rechnung zu tragen.

Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess: Wir sehen es als unsere Verantwortung, unsere Angebote kontinuierlich zu verbessern und in regelmäßigen Abständen interne wie externe Prüfungen durchzuführen. Nur so können wir gewährleisten, dass unsere Webdesigns jederzeit auf dem aktuellen Stand der Technik sind und wirklich alle Nutzerinnen und Nutzer gleichermaßen einbeziehen.

Maßnahmen für barrierefreie Webdesigns

Um den Richtlinien des BFSG sowie den WCAG 2.1 AA gerecht zu werden, haben wir eine Reihe von Updates in unseren Webdesigns vorgenommen und werden diese stetig weiterentwickeln. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

Screenreader-Rückmeldungen bei dynamischen Veränderungen
Die Texte Ihrer Website werden so umgesetzt, dass Screenreader-Nutzerinnen und -Nutzer die ebenfalls vorgelesen bekommen können.

Verbesserte Semantik des HTML Codes
Wir achten auf eine durchdachte Strukturierung und den korrekten Einsatz von HTML5-Elementen. Dadurch werden Informationen für assistive Technologien wie Screenreader leichter zugänglich.

Optimierter Farbkontrast
Für Text und Hintergrund verwenden wir ein Kontrastverhältnis von mindestens 7:1. Grafische Elemente (z. B. Symbole, Linien) verfügen über ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1. Dies erleichtert insbesondere Menschen mit Sehbeeinträchtigungen die Wahrnehmung der Inhalte.

Verzicht auf Tabellen für Layout
Alle <table>-Tags, die rein zur Gestaltung dienten, wurden durch semantisch sinnvolle <div>-Strukturen ersetzt. So ist die Lesereihenfolge und Bedienbarkeit über Screenreader besser gewährleistet.

Logische und klar strukturierte Navigation
Die gesamte Seitenstruktur ist konsistent aufgebaut. Menüs und Links sind eindeutig benannt und führen Nutzerinnen und Nutzer intuitiv durch die Inhalte.

Tastaturzugänglichkeit
Alle Eingabefelder, Schaltflächen und Links lassen sich per Tastatur (Tab-Taste) ansteuern. Die Tab-Reihenfolge ist logisch, und der Fokus wird durch optisch gut sichtbare Umrandungen hervorgehoben.

Klare, einfache Sprache
Wir bemühen uns um kurze Sätze und verzichten sofern möglich auf Fachjargon. Dadurch wird der Zugang zu Informationen vereinfacht.

Semantische HTML-Tags und ARIA-Rollen
Wir nutzen auf allen Unterseiten korrekte Überschriftenstruktur (H1, H2, H3) in sinnvoller Reihenfolge und setzen ARIA-Attribute (z. B. role, aria-label) so ein, dass Hilfstechnologien alle relevanten Informationen erhalten.

Angepasste Schriftgröße und Layout
Wir verwenden eine Mindestschriftgröße von 16px und achten auf ausreichend Zeilenabstand sowie kurze Absätze. So bleiben Inhalte gut lesbar, insbesondere auch bei vergrößerter Darstellung.

Zoomfunktion und alternative Eingabemethoden
Unsere Webdesigns lassen sich ohne Einschränkung vergrößern und verkleinern. Darüber hinaus unterstützen wir Eingabemethoden wie Spracheingabe, Touchscreen und alternative Tastaturen.

Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung

Wir setzen uns intensiv mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) auseinander und arbeiten stetig daran, unsere Webdesigns möglichst barrierefrei zu gestalten. Uns ist bewusst, dass Barrierefreiheit niemals mit einer einzigen Maßnahme vollständig erreicht wird. Wir führen daher regelmäßige Prüfungen durch und holen Feedback von Nutzerinnen und Nutzern ein, um fortlaufend Optimierungen vorzunehmen und unsere Webdesigns weiterhin so barrierefrei wie möglich zu gestalten.

Kontakt bei Fragen oder Anmerkungen

Haben Sie Anmerkungen, Hinweise oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit unserer Webdesigns? Bitte kontaktieren Sie uns:

NotarNow
Telefon: +49 (0) 89 179 53 088
E-Mail: info@notarnow.de

 

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